Allgemeine Geschäftsbedingungen der hms-sonosystems GmbH

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  1. Geltungsbereich der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

 

Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. der ausdrücklichen Anerkennung in Schriftform durch die hms-sonosystems GmbH.

 

Wir widersprechen der Geltung fremder allgemeiner Geschäfts-bedingungen eines Kunden. Unsere Lieferbedingungen gelten für alle – auch weiteren – Bestellungen, die der Kunde bei uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail vornimmt.

 

  1. Vertragsabschluss

Katalogangaben, Abbildungen und Eigenschaften sind unverbindlich. Erst die Bestellung bei der hms-sonosystems GmbH gilt als Angebot im Rechtssinn. Ein rechtlich verbindlicher Vertrag kommt erst mit Lieferung oder verbindlich erklärter schriftlicher Annahme der Bestellung durch die hms-sonosystems GmbH zustande.

 

Die Angebote sind freibleibend und die hms-sonosystems GmbH behält sich vor, stets technisch verbesserte bzw. im Design veränderte Waren anzubieten. Preisänderungen sind vorbehalten. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

Offensichtliche Schreibfehler bzw. Irrtümer führen nicht zu einem rechtlich verbindlichen Vertragsabschluss.

 

An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich die hms-sonosystems GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der hms-sonosystems GmbH nicht verwendet oder an Dritte zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an die hms-sonosystems GmbH zurückzugeben.

 

Eingehende Rezepte über Praxis- und Sprechstundenbedarf reicht die hms-sonosystems GmbH ungeprüft direkt oder über ein beauftragtes Rechenzentrum bei den jeweiligen Krankenkassen zur Abrechnung ein. Wird der hms-sonosystems GmbH eingereichte Rezepte oder einzelne Positionen auf den Rezepten nicht durch die jeweiligen Krankenkassen anerkannt und entsprechend reguliert, so werden diese Positionen dem Aussteller des Rezeptes in Rechnung gestellt und müssen entsprechend beglichen werden.

 

  1. Lieferbedingungen

Wir liefern entsprechend nach jeweils zu schließender Vereinbarung mit dem Kunden gegen Nachnahme, Vorauskasse, Rechnung, Lastschrift oder Rezept.

 

Innerhalb von Deutschland erfolgt die Lieferung ab einem Bestellwert von 50,00 € frei Haus einschließlich Verpackung. Bei darunter liegenden Warenwerten werden anteilig Kosten für Versand und Verpackung in Höhe von 5,90 €, bei Nachnahmesendungen in Höhe von 12,00 € berechnet. Mehrkosten für Express-Sendungen und Versand ins Ausland gehen ohne Zuschläge in voller Höhe zu Lasten des Bestellers. Für den Versand von Großanlagen, Geräten und Einrichtungsgegenständen werden dem Besteller die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet.

 

Die hms-sonosystems GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Wahl des Versandweges erfolgt durch die hms-sonosystems GmbH.

 

  1. Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transporteur, im Falle der Lieferung per Post mit Übergabe bei dem jeweiligen Postdienst auf den Besteller über.

 

  1. Gewährleistung

Neuwaren-/Geräte

Die hms-sonosystems GmbH übernimmt bei Neuwaren eine Gewährleistung von 12 Monaten, es sei denn, dass der Hersteller eine andere Gewährleistungsart-/ oder Dauer vorsieht. Hierbei werden die jeweiligen Bedingungen des Herstellers vorgesehen. Weitere Leistungen darüber hinaus werden nicht gewährt.

 

Gebrauchtwaren-/Geräte

Bei Gebrauchtwaren übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, es sei denn das im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

 

Beginn der Gewährleistung ist der Tag der Übergabe. Maßgeblich hierfür ist das Übergabedatum auf dem Lieferschein, bzw. der Zustellnachweis des Versanddienstleisters.

 

 

  1. Lieferverzug

Bei Lieferverzögerungen, welche die hms-sonosystems GmbH nicht zu vertreten hat, tritt kein Verzug ein. Lieferverzug kann nur eintreten, soweit dies die hms-sonosystems GmbH im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Gerät die hms-sonosystems GmbH mit der Lieferung in Verzug, bedarf es zum Eintritt rechtlicher Verzugswirkungen der ausdrücklichen schriftlichen Mahnung durch den Besteller. Setzt der Besteller der hms-sonosystems GmbH, nachdem sich diese in Verzug befindet, für die Lieferung eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der dann geltend zu machende Schadensersatzanspruch ist auf   50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Entgangener Gewinn/Ertrag gilt ausdrücklich nicht als Schaden.

 

  1. Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer bezüglich der bestellten Ware im Annahmeverzug und ist – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, ist die hms-sonosystems GmbH berechtigt, einen pauschalisierten Schaden in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens kann nicht ausgeschlossen werden.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Nettopreise, freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ohne sonstige Nachlässe und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Praxis- und Sprechstundenbedarf:

Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

 

Nach Vereinbarung können bei Zahlungen durch Lastschrifteinzug innerhalb von 7 Tagen 3 % Skonto gewährt werden. Rabatte und weitere Nachlässe bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

Rücklastschriftgebühren werden mit 7,50 €, nebst Mahngebühren zu Lasten des Käufers in Rechnung gestellt. Selbiges gilt für Lastschriftrückgaben.

 

Ultraschallgeräte und medizintechnische Geräte:

Die Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist stets der Geldeingang oder die Gutschrift auf den Konten der hms-sonosystems GmbH maßgeblich.

 

Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Käufer spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzuges ist der Käufer zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.

 

Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet die hms-sonosystems GmbH Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzugszinsen sind sofort fällig. Weist die hms-sonosystems GmbH nach, einen höheren Zinssatz für Sollsalden zahlen zu müssen, so ist dieser maßgebend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.

 

Gutschriften aus Rücknahmen, Ankäufen oder Inzahlungnahmen werden immer dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben. Eine (Bar-)Auszahlung des Guthabens findet nicht statt. Das jeweilige Guthaben wird mit nachfolgenden Aufträgen verrechnet. Das Guthaben verfällt nach 24 Monaten. 

 

  1. Mangelanzeige

Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind durch den Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der hms-sonosystems GmbH anzuzeigen.

 

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist die hms-sonosystems GmbH berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Hierzu ist der hms-sonosystems GmbH durch den Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Sollte die Mängelbeseitigung scheitern, ist die hms-sonosystems GmbH berechtigt, einen zweiten Versuch zur Mängelbeseitigung zu unternehmen. Für den Fall, dass die hms-sonosystems GmbH eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verstreichen lässt oder die Mängelbeseitigung zweimal fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, die Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Können sich die Parteien über den Umfang der Preisminderung nicht einigen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Die beanstandete Ware ist zur Prüfung durch die hms-sonosystems GmbH zur Verfügung zu halten und muss solange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.

 

Muster und Proben sowie die Angaben im Katalog der hms-sonosystems GmbH geben nur den durchschnittlichen Zustand und die Güte der Ware wieder. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Etwas anderes gilt nur bei entsprechender Vereinbarung.

 

Herstellerseitige Konstruktionsänderungen und Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit dadurch die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Produktes oder der Ware nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Umtausch- und Rückgaberecht

Der Umtausch oder die Rückgabe der Ware ist nur möglich, soweit hierzu eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.

 

Soweit ein Umtausch- und Rückgaberecht vereinbart wird, ist die Ware innerhalb der jeweils vereinbarten Frist in der Originalverpackung zurückzugeben. Die Ware muss sich bei Rückgabe in einem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden. Beschädigte und / oder verschmutzte Ware sowie Ware mit abgelaufenem Verwendbarkeitsdatum sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.

 

Praxis- und Sprechstundenbedarf:

Im Falle des Umtausches oder der Rückgabe erhebt die hms-sonosystems GmbH keine Bearbeitungsgebühren.

 

Bei Rückversand muss ein Beleg beigefügt werden, aus dem Artikelnummer, Stückzahl, Rechnungs- und Lieferscheinnummer hervorgehen.

 

Beschädigungen der Ware im Zusammenhang mit der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers bzw. des Versenders.

 

Steril verpackte Produkte, auf Kundenwunsch angefertigte Waren oder sonstige Sonderbestellungen und Anfertigungen nach Kundenwünschen sowie Waren, die nicht Bestandteil unseres Kataloges sind, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

Ultraschallgeräte und medizintechnische Geräte:

Der Umtausch von Ultraschallgeräten und medizintechnischen Geräten ist ausgeschlossen. Es sei denn, es wurde im Vertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen.

 

  1. Haftung

Bei Vertragsverletzungen durch die hms-sonosystems GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen besteht eine Haftung nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Schadensersatz-anspruch ist, auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vorhersehbaren Schaden begrenzt und richtet sich in der Höhe nach den Regelungen in diesen AGB. 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der hms-sonosystems GmbH.

 

Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen – auch nach Vermischung oder Vereinbarung – sowie bei jeder anderen von dritter Seite ausgehender Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

 

Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist dem Kunden nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weitergabe erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Kunde der hms-sonosystems GmbH gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder sonstige der hms-sonosystems GmbH gegenüber bestehenden Verpflichtungen, insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.

Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der von hms-sonosystems GmbH gegenüber zustehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Die hms-sonosystems GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der hms-sonosystems GmbH hin die Namen der Drittschuldner anzugeben.,

 

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Lieferung unwiderruflich ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder sobald er gegenüber der hms-sonosystems GmbH mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät. Auf Verlangen der hms-sonosystems GmbH hin hat der Käufer unverzüglich schriftlich den Drittschuldnern die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.

 

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, – z. Bsp.: Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemien, bei Lieferungsversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Bedarfsstoffe etc. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn die hms-sonosystems GmbH in der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen dadurch verhindert ist, eine vereinbarte Lieferfrist in angemessenen Umfang.

Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so wird die hms-sonosystems GmbH von der Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Hierauf kann sich die hms-sonosystems GmbH nur berufen, wenn der Kunde bzw. Abnehmer unverzüglich über die genannten Umstände benachrichtigt wird. Dauern die Ereignisse länger als 3 Monate an, ist die hms-sonosystems GmbH und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine ggf. bereits erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

Im Falle der vorgenannten Umstände stehen dem Kunden weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz-ansprüche, uns gegenüber nicht zu. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht, soweit der hms-sonosystems GmbH Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Sitz der hms-sonosystems GmbH in D-79224 Umkirch bei Freiburg im Breisgau. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird als Gerichtsstand D-79224 Umkirch bei Freiburg im Breisgau vereinbart.

 

  1. Datenschutz

Die hms-sonosystems GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu erheben und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) EDV-mäßig zu speichern und zu bearbeiten.

 

  1. Urheberrecht

Die Texte, Gestaltung der hms-sonosystems GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nachahmung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die hms-sonosystems GmbH.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Vereinbarung nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden jeweils durch gesetzlich zulässige Bestimmungen ersetzt, die dem Willen der Parteien unter Maßgabe der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

 

Dies gilt ebenso für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser AGB.

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